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Ich rechne meine Leistungen grundsätzlich nach den gesetzlich festgeschriebenen Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab.
Familienrechtsmandate auf Basis von Verfahrenskostenhilfe werden angenommen.
Für internationale Fälle mit grenzüberschreitenden Sachverhalten können abweichende Vergütungsvereinbarungen getroffen werden.
Hier gibt es gerade nichts zu buchen. Schaue bald wieder vorbei!
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